Ab sofort gilt wieder der allgemeine Fällverbotszeitraum des § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ( 01. März bis 30. September). Bis Ende Februar wurden auf den Baustellen noch fleißig die vorbereitenden Baufeldfreimachungen abge-arbeitet, insbesondere das Fällen von Bäumen und die Rodung von Strauchflächen. Dies ist eine arbeitsintensive Zeit für die ökologische Baubegleitung (öBB), die zur Sicherstellung der naturschutzrechtlichen Vorschriften diese Arbeiten begleitet.
Welche Aufgaben umfasst die artenschutzfachliche Fällbegleitung?
Die artenschutzfachliche Fällbegleitung durch die öBB umfasst die Untersuchung von Gehölzen auf das Vorhandensein geschützter Arten und die Bewertung potenzieller Risiken für deren Lebensräume. Bei Bedarf werden individuelle Schutzmaßnahmen entwickelt, z.B. das streifenweise Fällen von dichten Strauchflächen um Fluchtmöglichkeiten für Igel zu schaffen. Die Fällarbeiten werden vor Ort durch die öBB begleitet, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben des besonderen Artenschutzes (§ 44 ff. BNatSchG) eingehalten werden. Abschließend erfolgt eine Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen für die zuständigen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden.
Im konkreten Projektfall bedeutet dies, dass für den Anbau des Radweges an der B169 in und östlich Gröditz neben Waldrand- und Strauchflächen auch eine alte Robinie mit bestehender Höhlung im Februar 2025 gefällt werden musste. Der Vorhabensträger, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr – Niederlassung Meißen, informierte dazu am 10.02.2025:
B 169, Anbau Geh- und Radweg in und östlich Gröditz – Baumfällarbeiten – Landesamt für Straßenbau und Verkehr – sachsen.de
Zur Gewährleistung und Sicherstellung der Anforderungen des speziellen Artenschutzes (§ 44 ff. BNatSchG), kontrollierte die öBB bei Vorab-Begehungen im Sommer 2024 die Stammhöhlung mit einer Endoskopkamera (Gerätetyp Volticraft BS-30XHR). Die Kontrollen ergaben, dass die Höhlung zu dem Zeitpunkt nicht mit geschützten Tierarten besetzt war. Damit die Höhle im kommenden Winter nicht als Überwinterungsquartier von Fledermäusen genutzt wird, wurde die Robinie im Spätsommer 2024 mit einem Spaltenverschluss gesichert (Vermeidungsmaßnahme). Dazu brachte die öBB gemäß der Empfehlungen der Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Bayern (2021) mittels Planen einen Verschluss an den Stamm an. Dieser ermöglichte weiterhin den Ausflug von Tieren, aber es gab keine Einflugmöglichkeiten mehr. Direkt vor den Fällarbeiten zeigte eine erneute Kontrolle mit der Endoskopkamera den Erfolg der Vermeidungsmaßnahme, und der Baum konnte termingerecht für die Bauausführung gefällt werden.
Wenn der Baum weg ist, wo soll die Fledermaus dann hin?
Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung kann als Besondere Leistung auch die Koordinierung bzw. das eigenständige Anbringen von Nistkästen für Vögel oder Fledermauskästen erforderlich werden. An der B169 in Gröditz wurden so als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) im Sommer vor der Bauausführung 10 Fledermausflachkästen sowie 5 Höhlenbrüterkästen aufgehangen. Diese Maßnahme wurde im Landschaftspflegerischen Begleitplan entworfen und genehmigt. Die Umsetzung des zugehörigen Maßnahmenblattes übernahm hier die öBB.
Das Aufhängen von Nist- und Fledermauskästen dient dem Erhalt der ökologischen Funktion eines Lebensraums. Die Ausweichhabitate sollten so nah wie möglich am Eingriffsort platziert werden, deswegen wurden die Kästen in diesem Projekt an den verbliebenden Robinien entlang des neuen Radweges an der B169 aufgehängt. Die Maßnahmenumsetzung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Vorhabenträger sowie der zuständigen unteren Naturschutzbehörde.
Die Kombination der artenschutzfachlichen Fällbegleitung und das Aufhängen von Nistkästen und Ersatzquartieren träg aktiv dazu bei, die Biodiversität zu erhalten und die Lebensräume unserer heimischen Tierarten zu schützen.