Lage
Bundesland Sachsen-Anhalt, Landkreis Mansfeld-Südharz, Region Mansfelder Land, Ortslage Großörner
Bauherr
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Leistungen
UVP-Vorprüfung
Artenschutzfachbeitrag
FFH-Vorprüfung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Scoping-Tischvorlage
Umweltbericht
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Fachbereich
Umweltplanung
Bearbeitungszeitraum
ab 09/2018
Veranlassung
Auf Grund veränderter Bedingungen, insbesondere auf Grund veränderter Bemessungswasserstände die im aktuellen Hochwasserrisikomanagementplanes neu ermittelt und festgelegt worden sind, wurde die Vorplanung zum Neubau des Hochwasserschutzes Ortslage Großörner überarbeitet. Im Ergebnis der Überarbeitung der Vorplanung wurden bauabschnittsbezogen die Möglichkeiten einer Optimierung des Hochwasserschutzes hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Realisierung überplant und neu definiert.
Zielstellung
Ziel ist die DIN-gerechte Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes der Ortslage Großörner bei einem HQ100 unter Annahme der Retentionswirkung des stromauf gelegenen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Wippra. Bei der 100-jährlichen Bemessungshochwasserstands wurden dabei der Retentionseffekt des noch nicht fertiggestellten HRB Wippra und die geplanten Maßnahmen zur Herstellung des Hochwasserschutzes mit deren Auswirkungen auf Fließquerschnitte und ‑Geschwindigkeiten berücksichtigt. Als Freibordhöhe sind aufgrund der im Hochwasserschutzkonzept vorgesehenen Deichanlagen durchgängig auf 0,5 m festgesetzt.
Planungsleistung
Zur Bearbeitung des Projektes wurde die Planungsgemeinschaft C&E Consulting und Engineering GmbH / iKD Ingenieur-Consult GmbH c/o C&E Consulting und Engineering GmbH vertraglich gebunden.
Zu den umweltplanerischen Leistungen gehört u. a. die Erstellung einer UVP-Vorprüfung. Gemäß § 5 Absatz 1 UVPG ist auf Antrag von der zuständigen Behörde festzustellen, ob für ein Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Die Vorprüfung stellt die Entscheidungsgrundlage für diese Einschätzung dar.