Hochwasserschutz und Hochwassersperrwerk Sude, Boizenburg

Lage

Mecklenburg-Vorpommern, Gewässer Elbe, Boize und Sude

Bauherr

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt West-mecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden

Leistungen

Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-8,
Objektplanung Freianlagen Lph 1-8,
Nutzwertanalyse,
Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1-4,
Umweltverträglichkeitsstudie Lph 1-4, ca. 300 ha
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung,
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
Artenschutzfachbeitrag,
hydronummerische Modellierung

Fachbereich

Umweltplanung

Bearbeitungszeitraum

ab 08/2017

Veranlassung

Die Stadt Boizenburg wird bei Hochwasser durch Schutzanlagen vor Überflutungen durch die Elbe geschützt.

Zielstellung

Zur Behebung des bestehenden Freiborddefizits sind im „Hochwasserschutzkonzept Elbe“ für das Gebiet zwischen dem Hafen Boizenburg und der Landesgrenze zu Niedersachsen grundsätzlich drei verschiedene Lösungsansätze aufgeführt worden.

Durch die Planungsgemeinschaft Ramboll / iKD wurde durch eine Nutzwertanalyse (NWA) die Zielvariante ermittelt. Diese beinhaltet eine Rückverlegung des Hafendeichs und den Neubau eines Sude-Sperrwerks unterhalb der Ortschaft Gothmann. Darüber hinaus muss der Elbedeich Mahnkenwerder erhöht werden. Der Planungsraum befindet sich im Westen von Mecklenburg-Vorpommern an der Grenze zu Niedersachsen. Im Planungsraum befinden sich die Ortslagen Boizenburg und Gothmann. Bei Boizenburg münden die Gewässer Boize und Sude in die Elbe.

Planungsleistung

Innerhalb der Planungsgemeinschaft bearbeitet iKD folgende Objekt- und Freiraumplanungen:

  • Objektplanung Rückbau Hafendeich
  • Freianlagen Neustrukturierung Polderfläche
  • Nutzwertanalyse
  • 2D-Modellierung des Polders

Im Rahmen der Umweltplanung werden folgende Leistungen erbracht:

  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzfachbeitrag
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung für Mecklenburg-Vorpommern
  • FFH-Vorprüfung Niedersachsen
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erfolgte im Dezember 2021.