Fachbeitrag WRRL zum 4. BA Zschampert + 1. – 3. BA, Lebendige Luppe Leipzig

Lage

Freistaat Sachsen, Stadt Leipzig

Bauherr

Stadt Leipzig; Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG),
Abt. Gewässerentwicklung

Leistungen

Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie    4. BA
Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie    1. – 3. BA

Fachbereich

Umweltplanung

Bearbeitungszeitraum

11/2019 bis 02/2021     4. BA
2023                                    1. – 3. BA       

Veranlassung

Das Projektgebiet liegt im Nordwesten der Stadt Leipzig und erstreckt sich bis zur Gemeinde Schkeuditz. Im Norden wird das Projektgebiet durch den Verlauf der Neuen Luppe begrenzt. Grundsätzlich wird das Bearbeitungsgebiet durch den historischen Verlauf der Alten Luppe mit ihren Haupt- und Nebenarmen in der Leipziger Nordwestaue definiert. Der vierte Bauabschnitt umfasst den Zschampertabschnitt zwischen Elster-Saale-Kanal und der Neuen Luppe, sowie die westliche Zschampertaue bis zur Wildbettluppe. Die trockengefallenen Altarme des Zschampert sind im Zuge der Maßnahme zu renaturieren. Die Renaturierung der Altarme des Zschampert stellt ein Teilprojekt des Vorhabens „Lebendige Luppe“ dar.

Durch den Auftraggeber wurde im Vorfeld die Relevanz einer Prüfung der §§27 und 47 WHG erkannt. Somit ist die Erstellung eines Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie (FB WRRL) erforderlich. Im Rahmen einer Vorabstimmung am 17.05.2019 wurden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) die Rahmenbedingungen und der Umfang dieser Prüfung definiert.

Im Rahmen des Fachbeitrags wurden die Wasserkörper OWK Zschampert (DESN_5669222), OWK Alte Luppe (DESN_566922), OWK Neue Luppe (DESN_56692), OWK Luppe (DEST_SAL05W04) sowie GWK Zeitz-Weißenfelser Platte (DEST_SAL GW 016) und GWK Großraum Leipzig (DESN_SAL GW 52) als betroffen identifiziert.

Zielstellung

Projektziel ist die Renaturierung der Altläufe des Zschampert, welche im IST-Zustand vorwiegend trockengefallen bzw. verlandet sind, zu einem intakten, ökologisch wertvollen Fließgewässer.

Das maßgebende Bewirtschaftungsziel für oberirdische Gewässer ist gemäß Artikel 4 der WRRL die Erreichung des guten ökologischen und guten chemischen Zustandes bzw. für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer das Erreichen des guten ökologischen Potenzials und des guten chemischen Zustandes. Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser sind die Erreichung des guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustands, das Verschlechterungsverbot sowie die Trendumkehr von Zunahmen bestimmter Schadstoffkonzentrationen.

Die Umweltziele der WRRL sind verbindlich für den einzelnen Gewässerbenutzer bzw. sein Vorhaben und die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Genehmigung für ein Vorhaben zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers (Verschlechterungsverbot) verursachen kann oder/und das Vorhaben die fristgerechte Erreichung eines guten Zustands/Potenzials gefährdet (Verbesserungsgebot), es sei denn, es greift eine Ausnahme.

Planungsleistung

Im Rahmen des Fachbeitrages WRRL durch das Bauvorhaben „Lebendige Luppe, 4. Bauabschnitt“ werden physische und chemische Gewässereigenschaften verändert.

Die Bewertung des Vorhabens erfolgte auf Grundlage folgender Handlungsempfehlungen:

  • Landesdirektion Sachsen: Vereinbarkeit von Vorhaben mit den Anforderungen der auf der Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erlassenen §§ 27 ff., 47 WHG –Arbeitshilfe zu den Antragsunterlagen des Vorhabenträgers, Abgestimmte Fassung der Referate 41, 42 und 46 und der LTV, Stand 31.08.2018
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen: Sächsisches Fachprojekt zum Verschlechterungsverbot – Prognoseentscheidung ökologischer Zustand – Arbeitshilfe (Version 1.0, Stand 11. November 2019)

Im Ergebnis des Fachbeitrags WRRL ist festzustellen, ob durch die Veränderungen der physischen und chemischen Gewässereigenschaften

  • eine Verschlechterung des ökologischen Zustands (Potenzials) und/oder des chemischen Zustands eines oberirdischen Gewässers zu erwarten ist,
  • und/oder der gute ökologische Zustand (Potenzial) oder der gute chemische Zustand eines oberirdischen Gewässers zukünftig nicht erreicht werden kann, sowie
  • ob eine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers zu erwarten ist,
  • und/oder der gute mengenmäßige und gute chemische Zustand des Grundwassers zukünftig nicht erreicht werden kann.

Für alle Vorhabensbestandteile konnten bereits mit Durchführung der Stufe 1 der Prüfmethodik nachteilige und bewertungsrelevante Wirkungen auf die biologischen Qualitätskomponenten ausgeschlossen werden. Für die Fallgruppe „Ausleitung“ wurden in den OKW Alte Luppe, Neue Luppe und Zschampert durch die Gewässergütemodellierung Steigerungen von Stoffkonzentrationen prognostiziert, welche einen Einfluss auf die Bewertung der unterstützenden physikalisch-chemischem Qualitätskomponenten haben.

Durch eine detaillierte Prüfung konnte nachgewiesen werden, dass diese Änderungen keinen bewertungsrelevanten Einfluss auf die biologischen Qualitätskomponenten der betroffenen Oberflächenwasserkörper haben werden.