Neubau Hochwasserrückhaltebecken, Oberbobritzsch

Lage

Freistaat Sachsen, Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Bauherr
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Leistungen

Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

Fachbereich

Umweltplanung

Bearbeitungszeitraum

08/2016 – 01/2018

Veranlassung

Die LTV (Betrieb FMZ) plant den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) in Oberbobritzsch. Bau und Betrieb des HRB wurde seitens der Landesdirektion Sachsen am 16.10.2014 per Planfeststellungsbeschluss beschieden, jedoch ist dieser Beschluss klagebefangen.

Zielstellung

Mit dem Fachbeitrag für ein wasserrechtliches Planänderungsverfahren soll dargelegt werden, dass das Vorhaben zu keiner Verschlechterung des Zustandes von Wasserkörpern oder einer Verhinderung der Zielerreichung von Wasserkörpern führt sowie bei Feststellung einer nicht von der Hand zuweisenden Verschlechterung auch die fachlichen Grundlagen für eine Ausnahmefähigkeit des Vorhabens darlegt.

Planungsleistung

Ist-Zustand OWK: ökologischer Zustand und chemischer Zustand

Schritt 1: Relevanzanalyse der potentiell betroffenen OWK
Schritt 2: Abschichtung der QK bezüglich ihrer vorhabensbezogenen Betroffenheit zur Feststellung der tatsächlich empfindlichen QK für die potentiell betroffenen OWK aus Schritt 1
Schritt 3: Beschreibung der tatsächlich empfindlichen Qualitätskomponenten bezüglich ihres Ist-Zustandes anhand amtlicher und LTV-eigener Daten zur Vorbereitung der Auswirkungsprognose

Ist-Zustand GWK: mengenmäßiger Zustand und chemischer Zustand

Schritt 1: Relevanzanalyse der potentiell betroffenen GWK
Schritt 2: Abschichtung der QK bezüglich ihrer vorhabensbezogenen Betroffenheit zur Feststellung der tatsächlich empfindlichen QK für die potentiell betroffenen OWK aus Schritt 1
Schritt 3: Beschreibung der tatsächlich empfindlichen Qualitätskomponenten bezüglich ihres Ist-Zustandes anhand amtlicher und LTV-eigener Daten zur Vorbereitung der Auswirkungsprognose

Konfliktanalyse, insbesondere:

  • Darlegung der Methodik / Darlegung Prognoseunsicherheiten
  • Ermittlung der Auswirkungen für die betroffenen und empfindlichen QK, einschl. der Benennung des Wirkraums (Vorhabensort / OWK bzw. GWK), sowie einschl. der Benennung von Intensität / Umfang der Auswirkungen
  • Ableitung von Maßnahmen zur Vorbeugung einer Verschlechterung
  • Darlegen des Ergebnisses bzgl. der Prüfung des Verschlechterungsverbotes sowie des Verbesserungsgebotes
  • Ausnahmeprüfung gemäß Arbeitshilfe LDS in Abstimmung mit AG.