Gewässerinstandsetzung Rote Weißeritz, OL Ulberndorf | Obercarsdorf

Lage
Freistaat Sachsen, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Große Kreisstadt Dippoldiswalde, Ortslagen Ulberndorf und Obercarsdorf
Bauherr
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Leistungen

Entwurfs- und Genehmigungsplanung inkl. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB),
Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
Fachbeitrag Waldumwandlung,
Wasserspiegellagenberechnungen

Fachbereich

Umweltplanung

Bearbeitungszeitraum

10/2011 – 11/2012 sowie ab 10/2015

Veranlassung
Gegenstand der Planung ist eine Gerinneaufweitung mit Geländeabsenkung sowie das Belassen einer Insel zwischen Hauptgerinne und Flutgraben im oberwasserseitigen Abschnitt des Untersuchungsabschnitts vor. Der Planungsabschnitt erstreckt sich über rund 700 m.
Zielstellung
Ziel dieser Planung war es, die angrenzenden Gewerbe- und Wohnbebauungen sowie die Infrastrukturanlagen bis zum Schutzziel, einem statistisch zu erwartenden 100-jährigen Hochwasserereignis, zu schützen, sodass ein Abfluss von HQ100 = 101 m³/s (Bemessungshochwasserereignis) schadlos im Gewässer abgeführt werden kann. Gleichzeitig werden die durch das Hochwasserereignis vom August 2002 hervorgerufenen Schäden nachhaltig beseitigt.
Planungsleistung

Objektplanung

Die besonderen hydraulischen Randbedingungen erfordern in Verbindung mit der örtlichen Situation eine massive Befestigung der Sohl- und Böschungsbereiche. Im Einzelnen umfasst die Objektplanung folgende Planungsschwerpunkte:

  • Wasserspiegellagenberechnung zur Querschnittsoptimierung unter Beibehaltung Baumreihe und Berücksichtigung der hydraulischen und örtlichen Randbedingungen
  • Ausbildung eines Hauptgerinnes sowie einer Flutmulde bzw. von Gewässeraufweitungen und Festlegung der konstruktiven Gestaltung
  • Berücksichtigung vorhandener Medienquerungen (z.B. Abwasserdruckleitung)
  • Herstellung von zwei Gewässerzufahrten
  • Einbindung von Gräben

 

Umweltplanung

  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Fachbeitrag Waldumwandlung

Planungsschwerpunkt der Umweltplanung war der Umgang mit dem naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebot, der Auseinandersetzung mit der EU-WRRL sowie die Entwicklung eines landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes. Es erfolgte eine parallele Bearbeitung von Umwelt- um Objektplanung, um die Möglichkeiten zur Verminderung von Beeinträchtigungen frühzeitig mit den maßgeblichen Randbedingungen der Objektplanung abzugleichen.
Im Ergebnis dessen sieht das landschaftspflegerische Maßnahmenkonzept den Einsatz ingenieurbiologischer Bauweisen, umfangreiche Gehölzpflanzungen, die Entsieglung von Teilen eines aufgelassenen Industriestandortes sowie die Anlage einer Streuobstwiese vor.
Des Weiteren sind die Anlage von temporären Kleingewässern in den Gewässeraufweitungsbereichen sowie artenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen Planungsbestandteil.
Wiederaufnahme der Planung ab 10/2015
Die Wiederaufnahme der Planung erfolgte, nachdem die Auswirkungen des oberstrom geplanten Hochwasser-rückhaltebeckens Waldbärenburg in einer neuen Wasserspiegellagenberechnung dargelegt wurden. Neben der Planungsanpassung an die sich daraus ergebenden hydraulischen Randbedingungen steht die aktuelle Rechtsprechung bezüglich der EU-WRRL im Mittelpunkt der Bearbeitung.
In enger fachlicher Abstimmung mit der LTV-Zentrale, der Landesdirektion Sachsen sowie dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgte die Erstellung eines Fachbeitrages zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit der EU-WRRL.
Gegenstand der technischen Planung war eine Gerinneaufweitung mit Geländeabsenkung sowie das Belassen einer Insel zwischen Hauptgerinne und geplanter Flutmulde im oberwasserseitigen Planungsabschnitt. Hierfür wurden 2019 erfasste Kartierungsergebnisse in einem Artenschutzfachbeitrag berücksichtigt.
Ziel des Artenschutzfachbeitrages war die Ermittlung, Darstellung und Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können und ggf. ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen.
Im Ergebnis der Prüfung konnte festgestellt werden, dass unter Berücksichtigung von artspezifischen Maßnahmen das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG vermieden bzw. ausgeschlossen werden kann.
Da das Bauvorhaben weiterhin zu einem dauerhaften Verlust an Wald führt, wurde ein Fachbeitrag zur Waldumwandlung erstellt. Der umzuwandelnde Wald erfüllt neben der Nutzfunktion zwei weitere Schutz- und Erholungsfunktionen (Besondere Hochwasserschutzfunktion und Überschwemmungsgebiet).