Hochwasserschutz Windehausen, Landkreis Nordhausen

Lage

Freistaat Thüringen, Landkreis Nordhausen, südlich von Windehausen in der Landschaft „Goldene Aue“

Bauherr

Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

Leistungen

Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsstudie, Artenschutzfachbeitrag, Bodenschutzkonzept, Ermittlung Kompensationsflächen

Fachbereich

Umweltplanung

Bearbeitungszeitraum

08/2018 – 12/2020

Veranlassung

Nach Auswertung des Hochwasserereignisses im Januar/Februar 2008 für die Gemeinden Windehausen, Bielen, Görsbach und Heringen wurde eine teilweise Hochwasserbetroffenheit sowie eine deutliche Hochwassergefährdung bei extremen Hochwasserereignissen aufgrund von Veränderungen im Rückhalte- und Abflussvermögen der Zorge und unzureichenden Hochwasserschutzeinrichtungen festgestellt.

Für den Zorgeabschnitt von Bielen bis zur Mündung in die Helme und von dort weiter an der Helme bis zur Aumühle wurde daher ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt erarbeitet.

Zielstellung

Ziel des Vorhabens ist neben der Gewährleistung des Hochwasserschutzes gemäß Hochwasserschutzkonzept (HWSK), die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Das Gesamtprojekt „HWS Windehausen“ wird in drei Teilobjekte (TO) unterteilt:

  • Teilobjekt 1: Hochwasserschutz Windehausen
  • Teilobjekt 2: Hochwasserschutz Heringen Industriegebiet
  • Teilobjekt 3: naturnahe Gewässerentwicklung Zorge

Für die HWS-Anlagen wird ein Schutzziel von HQ100 definiert. Die naturnahe Gewässerentwicklung betrifft den Gewässerabschnitt von Gewässer-Station 0+390 (Brücke der Bahnlinie Göttingen – Halle) bis Station 3+330. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist Vorhabenträger.                                                                               Für die Planung der Hochwasserschutzanlage (HWSA) und der naturnahen Gewässerentwicklung an der Zorge wurde das Ingenieurbüro Lahmeyer Hydroprojekt GmbH beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde die iKD Ingenieur-Consult GmbH durch Lahmeyer Hydroprojekt GmbH als Nachauftragnehmer für die umweltplanerischen Leistungen beauftragt.

Planungsleistung

Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit integriertem Artenschutzfachbeitrag wurde heraus­gearbeitet, dass die Realisierung der naturnahen Gewässerentwicklung an der Zorge u. a. baubedingt zu Beeinträchtigungen im Gewässer, Schadstoffemissionen, Schallemissionen und Staubemissionen sowie anlagebedingt u. a. zum Verlust von gewässerbegleitenden Gehölzbeständen führt.

Zur Verminderung negativer Vorhabenwirkungen sowie zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG sind Schutz-, Ausgleichs-, Ersatz- und CEF-Maßnahmen erforderlich.

Unter Berücksichtigung aller landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie aller Renaturierungsmaßnahmen für die Gewässersohle, das Gewässerufer und das Gewässerumfeld, besteht ein ausgeglichenes bzw. positives Verhältnis zwischen Eingriffs- und Kompensationsumfang.

Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung aller artspezifischen Maßnahmen für die Artengruppen Avifauna (Brutvögel) und Fledermäuse sowie für die Arten Biber, Fischotter, Zauneidechsen, Kreuzkröte, Wechselkröte und Eremit, das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG vermieden bzw. ausgeschlossen werden kann.

Die Maßnahmen zur Gewässerentwicklung an der Zorge führen zudem zur Verbesserung der Naturnähe und Lebensraumqualität des Flussabschnittes, insbesondere für die wassergebundenen Arten wie Biber, Fischotter, Eisvogel sowie für die Artengruppen Amphibien und Fische. Durch die Aufwertung der Habitate im UR, insbesondere entlang der Zorge, besitzt das Bauvorhaben mittel- und langfristig einen Positiveffekt für Arten des Anhangs II und IV der FFH-RL.

Bei Betrachtung des Schutzgutes Boden war nach Rücksprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde eine Bodenbewertung und Begründung nach LABO-Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV erforderlich. Durch die Inanspruchnahme von Böden mit hoher Funktionserfüllung und durch den großflächigen Eingriff sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erforderlich. Der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung und die Umsetzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Maßnahmen bei Funktionseinschränkung während der Bauphase und in der anschließenden Rekultivierungsphase des Vorhabens gewährleisten einen umfassenden Bodenschutz.