Lage
Bundesland Brandenburg, Stadt Frankfurt (Oder), Uferabschnitt Kellenspring bis Hafenstraße (Winterhafen)
Bauherr
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Landesamt für Umwelt Brandenburg
Leistungen
Leistungen (bezogen auf HOAI 2013):
Los 1: Machbarkeitsstudie
Los 2: Vorplanung Lph 1/2 inkl.
HOAI § 39, Freianlagenplanung, HZ IV, LPh 1/2
HOAI § 43 OP Ingenieurbauwerke, HZ III, LPh 1/2
HOAI § 47 OP Verkehrsanlagen, HZ III, LPh 1/2
HOAI § 51 FP Tragwerksplanung, HZ III, LPh 1 und 2
Fachbereich
Umweltplanung
Bearbeitungszeitraum
Los 1: 08/2017 bis 04/2018
Los 2: 04/2018 bis 03/2019
Umweltplanung: 06/2019 bis 03/2021
Veranlassung / Zielstellung
Die Deich- und Uferanlagen von Frankfurt (Oder) wurden zuletzt in der Folge des Sommerhochwassers von 1997 saniert und erhöht. Dieses Hochwasser führte zu einem Höchstwasserstand von 6,57 m am Pegel Frankfurt (Oder), Fluss km 584,0 – das entspricht einem 100-jährlichen Hochwasser. Teile der Innenstadt wurden dabei überschwemmt.
Die Frankfurter Ufermauer wurde zwischen 1998 und 1999 als Stahlspundwand mit aufgesetztem Stahlbetonholm in den Bauabschnitten I-III hergestellt. In den Bereichen I und II wird sie durch Freitreppen (Treppe am Holzmarkt, Römertreppe) unterbrochen. Fehlhöhen in diesen Bereichen sowie der insgesamt tieferliegende Abschnitt Holzmarkt wurden später durch ein mobiles System (Abnahme 03/2004) ergänzt. Da das mobile System nicht für Eisdruck bemessen ist, kommt es bei Winterhochwasser nicht zum Einsatz. Im Winter besteht somit bei entsprechend hohen Wasserständen nach wie vor eine Hochwassergefahr für innerstädtische Bereiche und das Klingetal. Das maßgebliche Bemessungshochwasser für die Oder im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) ist ein 200-jährliches Hochwasser.
Die Hochwassermanagementplanung kam somit 2016 zu dem Ergebnis, dass die Innenstadt von Frankfurt (Oder) nicht ausreichend vor Hochwasser geschützt ist.
Planungsleistung
Machbarkeitsstudie
Ziel der Machbarkeitsstudie war, dass als Entscheidungsgrundlage mindestens 3 mit wesentlichen entscheidungserheblichen Kriterien untersetzte Lösungsmöglichkeiten für die Gewährleistung des Hochwasserschutzes sowie ein begründeter Vorschlag für eine Vorzugslösung vorgelegt werden. Der Hochwasserschutz gilt dann als gewährleistet, wenn ein ganzjähriger Hochwasserschutz für ein HW 200 für die von Ausuferung betroffenen Flächen erreicht wird.
Für die Herstellung des Hochwasserschutzes mit Schutzziel HW200 kommt ausschließlich der Neubau von planmäßigen Hochwasserschutzanlagen entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Betracht.
Für mobile Anlagen kommen aufgrund der Vorwarnzeit von nur wenigen Stunden bei Eishochwasser nur ortsfeste mobile Systeme in Frage, d.h., Systeme mit mobilen Elementen, die Lager und Aufbaukapazitäten erfordern, sind ausgeschlossen.
Vorplanung LPh 1 / 2
Ausgangslage der Vorplanung waren die Vorzugslösung aus der Machbarkeitsstudie. Im Bereich der Stadtbrücke wird die Überflutung der Uferpromenade zugelassen, da keine Betroffenheit von Gebäuden und Infrastrukturanlagen besteht. Die Betrachtungsgebiete Südbereich (Holzmarkt, Europa-Universität Viadrina) und Nordbereich (Konzerthalle/Römertreppe, ggf. bis Ziegelstraße) wurden in der Planung klar getrennt. Schwerpunkte der Vorplanung waren die Anpassung der Planung an das 2D-HN-Modell, die Berücksichtigung der Untersuchungen zur Sanierungsfähigkeit des Betonholmes der Uferwand, die Berücksichtigung der GW-Modellierung und der Baugrunderkenntnisse sowie die Berücksichtigung der Belange der Stadt Frankfurt (Oder) und das Schutzziel HW200.
Als Vorzugslösung wurde die Variante A – zurückgesetzte HWS-Linie unter Einbeziehung von Gebäuden und Geländehochlagen – in Kombination mit den nachfolgenden lokalen Alternativen der Variante C (Trassenverschiebungen, Verzicht auf gebäudeumschließende Geländeerhöhungen, Freibordsicherung durch Teilverschlüsse der Öffnungen u. a.) empfohlen. Die Vorzugslösung verbindet einen umfassenden Hochwasserschutz mit einem relativ geringen Eingriff in den Bauwerksbestand und einer in ihrer Gesamtheit vorteilhaften städtebaulichen Lösung.
Städtebaulicher (Vor-)Entwurf
Als städtebaulich-gestalterische Aufgabe wurde festgelegt, die Untersuchung verschiedener Lösungsmöglichkeiten durch städtebauliche und freiraumplanerische Überlegungen zu unterlegen. Für jede Variante war ein städtebaulicher Vorentwurf zu erarbeiten, in dem die jeweilige Lösung auf geeignete Weise mit Ansichtsskizzen, Perspektiven, Quer- und Längsschnitten visualisiert wurde, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.
Im Rahmen der Vorplanung wurde der städtebauliche Vorentwurf fortgeschrieben. Folgende Punkte wurden betrachtet: Festlegung des detaillierten Trassenverlaufs, Entwurf der Hochwasserschutzanlage, Einbeziehung des städtebaulichen Entwurfs für Trasse und Ausgestaltung der HWS-Anlage, Entwurf der städtischen Freianlagen und Verkehrsanlagen, Entwurf der Torlösungen und mobilen Verschlusssysteme sowie der Entwurf der objektabhängigen HWS-Anlagen (z. Bsp. Gebäudeverblendung).
Umweltplanung
Zu den umweltplanerischen Leistungen gehört u. a. die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie. Gemäß Anlage 1, HOAI 2013 wurden u. a. die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des UVPG einschließlich der Wechselwirkungen bewertet, die Ergebnisse vorhandener Untersuchungen zum Gebiets- und Artenschutz sowie zum Boden-, Wasser- und Immissionsschutz eingearbeitet und außerdem Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie zur Ausgleichbarkeit der unvermeidbaren Beeinträchtigungen konzipiert.