iKD baut Vögeln und Fledermäusen ein neues Zuhause
Ab sofort gilt wieder der allgemeine Fällverbotszeitraum des § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ( 01. März bis 30. September). Bis Ende Februar wurden auf den Baustellen noch fleißig die vorbereitenden Baufeldfreimachungen abge-arbeitet, insbesondere das Fällen von Bäumen und die Rodung von Strauchflächen. Dies ist eine arbeitsintensive Zeit für die ökologische Baubegleitung (öBB), die zur Sicherstellung […]
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